Innung des Musikinstrumentenmacher-Handwerks Bremen
Unser Fachgebiet umfasst das Musikinstrumentenmacher-Handwerk.
Unser Bezirk umfasst das Land Bremen.
Mit der Geschäftsführung ist die Kreishandwerkerschaft Bremen beauftragt.
Wir sind Mitglied im Bundesinnungsverband für das Musikinstrumentenmacher-Handwerk.
Eine Innung ist eine fachliche Organisation auf regionaler Ebene. Mitglieder werden diejenigen, deren Beruf zur entsprechenden Innung gehört. Damit wird auch klar: Das Innungswesen ist besonders vielfältig, denn schließlich muss es für jeden Beruf bzw. für jede Berufsgruppe eine spezielle Innung geben. Rein rechtlich betrachtet ist eine Innung eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ und untersteht der sogenannten Rechtsaufsicht. Die Regionalität lässt sich einerseits am Namen erkennen, aber auch daran, dass es nicht selten gemeinsame Geschäftsstellen gibt, in denen Innungen und Kreishandwerkerschaften gemeinsam agieren.
Die folgenden Tätigkeitsbereiche fallen in den Aufgabenbereich von Innungen:
- Innungen agieren als Moderatoren, wenn es zwischen Mitgliedsbetrieben und Auftraggebern zu Streitigkeiten kommt.
- Innungen fördern und vertreten die gemeinsamen gewerblichen Interessen der Mitglieder, die alle denselben Beruf haben oder ein ähnliches Gewerbe betreiben.
- Innungen haben für ihre Mitglieder auch eine Ratgeberfunktion. Sie geben Auskunft und erstellen Gutachten über die Arbeiten der Gewerke, die in der Innung organisiert sind.
- Innungen sind auf die Kommunikation und den Zusammenhalt bedacht: Gemeingeist, Berufsehre sowie ein guter Zusammenhalt zwischen Auszubildenden, Ausgelernten und denjenigen, die eine Weiterbildung absolviert haben, sind ihre Ziele.
- Innungen überwachen und regeln die Ausbildung des Nachwuchses. Darüber hinaus nehmen sie auch den jungen Fachkräften die Gesellenprüfungen ab und fördern die Weiterbildung im Rahmen von Fachschul-Besuchen und Lehrgängen.
Um die Interessen unserer angeschlossenen Mitglieder zu vertreten.